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   BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89   

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BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89 (https://dejure.org/1990,10766)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1990 - 9 B 439.89 (https://dejure.org/1990,10766)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 9 B 439.89 (https://dejure.org/1990,10766)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bezüglich der Gefahr einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung bei einer Rückkehr nach Pakistan - Gefahrenprognosen von Instanzgerichten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Aufklärungspflichten von Tatsachengerichten - Rüge ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89
    Im Hinblick hierauf brauchte der Verwaltungsgerichtshof nicht von sich aus Überlegungen anzustellen, ob noch weitere Ermittlungen erforderlich seien, sondern konnte davon ausgehen, daß auch aus der Sicht des Klägers die in der mündlichen Verhandlung vorliegenden Erkenntnisquellen eine ausreichende tatsächliche Grundlage zur rechtlichen Beurteilung des Falles darstellten (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 9 C 51.88

    Einschränkungen der Religionsfreiheit - Gefahr einer politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 9 B 439.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
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